Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten


Bestellung und Auftragsbestätigung

Die verbindliche Bestellung eines Mietomnibusses erfolgt telefonisch oder schriftlich. Sie muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Ausstattung), Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue Rückkunftszeit enthalten.

Durchführung, Rücktritt und Ausfall

Wir sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereit zu stellen (nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr für deren Einhaltung nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO; StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten. Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen, so sind unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche folgende Pauschalen des Fahrpreises zu entrichten: ab 29 Tage bis 11 Tage vor Fahrtantritt 25%, ab 10 Tage vor Fahrtantritt 50%. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall werden wir für eine preisgünstige Beförderung der Fahrgäste sorgen. Die Ersatzbeschaffung bei einem Fahrzeugausfall hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Der Auftraggeber ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Folgeschäden aufgrund erwähnter Umstände kann der Auftraggeber nicht geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch die außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme und Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Türen, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§ 12,13 und 14).

Preise und Preisänderungen

Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt Nachberechnung. Alle Nebenkosten, wie Gebühren für Straßenbenutzung, Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für den Fahrer sind vom Kunden zu zahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig.

Energiekosten

Ihr Buspreis wird auf Basis des aktuellen durchschnittlichen Dieselpreises ermittelt. Bei höheren Treibstoffpreisen zum Zeitpunkt der Fahrt behalten wir uns das Recht vor, einen geringen Dieselzuschlag zu erheben.

Haftung

Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.

Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfange mitbefördert, ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Ausgeschlossen von unserer Haftpflicht sind Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen, die in unseren Fahrzeugen mitgenommen werden. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen, er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgenommenen Sachen verursacht wird. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern, eine Haftung dafür wird nicht übernommen.

Pass- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Fahrgastes.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern diese ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.